Bundesministerium für Inneres - zur Startseite
  • Ukraine |
  • Syrien |
  • Notruf |
  • Kontakt |
  • Presse |
  • Downloads |
  • Links
  • Minister und
    Ministerium

    • Bundesminister
    • Bundesministerium
    • Geschäftseinteilung

    • Aus- und Fortbildung im BMI
    • Förderungen
    • Jobs und Karriere
    • Sachausschreibungen
    • Verlautbarungen

    • Veröffentlichungspflichten
      gem. B-VG
    • Bekanntgabepflicht
      gem. MedKF-TG
  • Polizei und
    Sicherheit

    • Gemeinsam.Sicher

    • Bundespolizei
    • Fahndungen
    • Fremdenpolizei und Grenzkontrolle
    • Krisen- und Katastrophenmanagement
    • Polizeisport

    • Bundeskriminalamt
    • Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst
    • Einsatzkommando Cobra/
      Direktion für Spezialeinheiten
    • Landespolizeidirektionen
  • Asyl und
    Migration

    • Asylwesen
    • Niederlassung und Aufenthaltsrecht
    • Grundversorgung
    • Migrationsstrategie und Gesellschaft

    • Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

    • EU-Förderungen
    • Förderungen "Asyl, Migration und Rückkehr"
  • Gesellschaft
    und Recht

    • Begutachtungen
    • Datenschutz
    • Europäische Bürgerinitiative
    • Historische Angelegenheiten
    • Mauthausen Memorial
    • Politische Parteien
    • Rechtsschutzbeauftragter
    • Rechtsstaat und Menschenrechte
    • Staatsbürgerschaft
    • Stiftungs- und Fondsregister
    • Unabhängiger Beirat Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe
    • Volksabstimmungen
    • Volksbefragungen
    • Volksbegehren
    • Wahlen
    • Zentrales Melderegister
    • Zentrales Personenstandsregister

    • Bundesamt zur Korruptionsprävention
      und Korruptionsbekämpfung
  • Sicherheitspolitik
    und Strategie

    • BMI Strategien
    • Österreichische Sicherheitsstrategie
    • Europäische Strategien
    • Nationale
      Anti-Korruptionsstrategie
    • Österreichische Jugendstrategie

    • EU-Engagement des BMI
    • Digitale Sicherheit
    • Schutz kritischer Infrastruktur
    • Zivil - militärische Zusammenarbeit

    • Sicherheitsbericht
  • Bürger-
    service

    • Barrierefreiheit
    • Polizei-App
    • Bürgertelefon
    • Callcenter
    • Demenz.Aktivgemeinde
    • ID Austria
    • Kriminalprävention
    • Meldeangelegenheiten
    • Meldestellen
    • Magazin "Öffentliche Sicherheit"
    • Online Diebstahlsanzeige
    • SIAK-Journal
    • Sicherheit bei Reisen
      (Reisepass/Personalausweis)
    • Sicher zu Hause
    • Termine
    • Vereine

EWR-Bürger und EWR-Bürgerinnen und Schweizer und Schweizerinnen sowie deren drittstaatsangehörige Familienangehörige

EU-Bürger haben nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Das gleiche gilt für Staatsangehörige des EWR-Raums (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie für Schweizer Bürger.

EWR-Bürger und Schweizer sind zur visumfreien Einreise berechtigt. Sie haben das Recht auf Aufenthalt im Bundesgebiet für einen Zeitraum von drei Monaten. Das wird im Fremdenpolizeigesetz (FPG) geregelt.

Ein Aufenthaltsrecht für mehr als 3 Monate haben Erwerbstätige (Arbeitnehmer, Selbständige, Dienstleistungserbringer), aber auch Nichterwerbstätige, wenn sie über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Der Betreffende oder die Betreffende darf das Sozialsystem von Österreich nicht unangemessen beanspruchen.

Das Recht besteht für folgende Personen:

  • Arbeitnehmer oder Selbständige Personen und Arbeitsuchende (für eine gewisse Zeitdauer)
  • Nicht Erwerbstätige Personen (zum Beispiel Pensionisten), die über ausreichende eigene Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen und
  • Studierende und Auszubildende, die über ausreichende eigene Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen.

Auch Familienangehörige dieser Personengruppe können von ihren Angehörigen ein Aufenthaltsrecht ableiten. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Familienangehörigen, das heißt auch drittstaatsangehörige Familienangehörige können ein Aufenthaltsrecht ableiten.

Auch Familienangehörige von Österreichern und Österreicherinnen, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen haben und in weiterer Folge mit ihren Familienangehörigen wieder nach Österreich zurückkehren, können ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht ableiten.

Familienangehörige sind:

  • Ehegatten
  • Eingetragene Partner
  • Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder der betreffenden Person oder des Ehegatten oder der Ehegattin oder des eingetragenen Partners oder der eingetragenen Partnerin
  • Kinder über 21 Jahren, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betreffenden Person oder des Ehegatten oder der Ehegattin bzw. eingetragenen Partners oder der eingetragenen Partnerin, wenn ihnen tatsächlich Unterhalt gewährt wird.

Wenn der Familienangehörige selbst EWR-Bürger und EWR-Bürgerin oder Schweizer und Schweizerin ist, ist eine Ableitung des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts für einen erweiterten Kreis möglich. EWR-Bürger und EWR-Bürgerinnen oder Schweizer und Schweizerinnen können ein Aufenthaltsrecht als Angehörige ableiten, wenn sie

  • Lebenspartner oder Lebenspartnerin sind und das Bestehen einer dauerhaften Beziehung nachweisen können oder
  • Sonstige Angehörige sind,
    • die von den betreffenden Personen bereits im Herkunftsstaat tatsächlich Unterhalt bezogen haben,
    • die mit ihnen bereits im Herkunftsstaat in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben oder
    • bei denen schwerwiegende gesundheitliche Gründe die persönliche Pflege durch die betreffende Person zwingend erforderlich machen.

Dokumentation zum Nachweis des Aufenthaltsrechts

Anmeldebescheinigung

EWR-Bürger und EWR-Bürgerinnen oder Schweizer und Schweizerinnen sind unter bestimmten Voraussetzungen, zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt. Sie müssen binnen vier Monaten nach der Einreise nach Österreich einen Antrag auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung stellen.

Hinweis

EWR-Bürger und Schweizer, die sich bereits vor dem 1. Jänner 2006 rechtmäßig in Österreich niedergelassen haben und nach dem Meldegesetz gemeldet sind, gilt die aufrechte Meldung als Anmeldebescheinigung.

Bescheinigung des Daueraufenthalts

Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet können Personen, die eine Anmeldebescheinigung besitzen, eine Bescheinigung des Daueraufenthalts beantragen. Dies ist aber nicht unbedingt notwendig, das heißt nicht verpflichtend.

Lichtbildausweis für EWR-Bürger

Sie können sich zudem einen Lichtbildausweis für EWR-Bürger ausstellen lassen. Dieser ist ein Identitätsdokument, das heißt damit kann man sich ausweisen.

Aufenthaltskarte

Familienangehörige, die nicht selbst EWR-Bürger oder EWR-Bürgerinnen bzw. Schweizer oder Schweizerinnen sind, erhalten auf Antrag eine "Aufenthaltskarte". Diese muss nach der Einreise in Österreich beantragt werden. Eine Antragstellung im Ausland ist nicht möglich. Die Aufenthaltskarte gilt für fünf Jahre.

Die Karte ist ein Identitätsdokument, das heißt damit kann man sich ausweisen.

Daueraufenthaltskarte

Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet können Personen, die eine Aufenthaltskarte besitzen die Ausstellung einer "Daueraufenthaltskarte" beantragen.

Die Karte ist ein Identitätsdokument, das heißt damit kann man sich ausweisen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

  • Verfahren für EWR-Bürger und EWR-Bürgerinnen, Schweizer und Schweizerinnen und deren drittstaatsangehörige Familienangehörige
  • Gebühren für EWR-Bürger und Bürgerinnen, Schweizer und Schweizerinnen und deren drittstaatsangehörige Familienangehörige

Letzte Aktualisierung: 3. Oktober 2024

Niederlassung in Österreich

  • English version

  • Überblick
  • Statistiken
  • Formulare
  • Zertifizierungen

  • Voraussetzungen für Drittstaatsangehörige
  • Liste aller Aufenthaltszwecke
  • Erteilungsvoraussetzungen
  • Allgemein erforderliche Unterlagen
  • Deutschkenntnisse
  • Verfahren für Drittstaatsangehörige
  • Gültigkeitsdauer Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige
  • Gebühren für Drittstaatsangehörige

  • Allgemeine Information für EWR-Bürger
  • Verfahren für EWR-Bürger/Schweizer & drittstaatsangehörige Familienangehörige
  • Gebühren für EWR-Bürger/Schweizer & drittstaatsangehörige Familienangehörige

  • Brexit
  1. Startseite
  2. Niederlassung in Österreich
  3. Allgemeine Information für EWR-Bürger
Polizei - zu den Landespolizeidirektionen - öffnet in einem neuen Fenster
Entfalte deine innere Vielsfalt - zur Sicherheitverwaltung - öffnet in einem neuen Fenster
Ich kanns werden - zur Polizeikarriere - öffnet in einem neuen Fenster
Bundesministerium Inneres Bundeskriminalamt  - zum Bundeskriminalamt - öffnet in einem neuen Fenster
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl - zum Bundesamt - öffnet in einem neuen Fenster
Bundesministerium Inneres Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung - zum Bundesamt - öffnet in einem neuen Fenster
Bundesministerium Inneres Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst - zur Direktion - öffnet in einem neuen Fenster
Magazin Öffentliche Sicherheit (Alle Ausgaben seit 2010)
GEMEINSAM.SICHER mit unserer Polizei - zur Homepage - öffnet in einem neuen Fenster

SITEMAP

Minister und Minist­erium

  • Bundes­minister
  • Bundes­ministerium
  • Geschäfts­einteilung
  • Aus- und Fortbildung im BMI
  • Förderungen
  • Jobs und Karriere
  • Sachaus­schreibungen
  • Verlautbarungen
  • Veröffentlichungspflichten
    gem. B-VG
  • Bekanntgabepflicht gem. MedKF-TG

Polizei und Sicher­heit

  • Gemein­sam.Sicher
  • Bundes­polizei
  • Fahndungen
  • Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen
  • Krisen- und Katastrophen­management
  • Polizeisport
  • Bundes­kriminal­amt
  • Direktion Staats­schutz und Nach­richten­dienst
  • Einsatz­kommando Cobra / Direktion für Spezialeinheiten
  • Landes­polizei­direk­tionen
  • eCall Austria

Asyl und Migra­tion

  • Asyl­wesen
  • Nieder­lassung und Aufent­halts­recht
  • Grund­versorgung
  • Migrations­strategie und Gesell­schaft
  • Bundes­amt für Fremden­wesen und Asyl
  • EU-Förde­rungen
  • Förderungen "Asyl, Migration und Rückkehr"

Ge­sell­schaft und Recht

  • Begut­achtungen
  • Daten­schutz
  • Europäische Bürger­initiative
  • Historische Angelegen­heiten
  • Mauthausen Memorial
  • Politische Parteien
  • Rechts­schutz­beauftragter
  • Rechts­staat und Menschen­rechte
  • Staats­bürger­schaft
  • Stiftungs- und Fonds­register
  • Unab­hängiger Beirat Ermittlungs- und Beschwerde­stelle Misshandlungs­vorwürfe
  • Volks­abstimmungen
  • Volks­befragung
  • Volks­begehren
  • Wahlen
  • Zentrales Melde­register
  • Zentrales Personen­stands­register
  • Bundes­amt zur Korrup­tions­prävention und Korrup­tions­bekämpfung

Sicher­heits­politik und Strategie

  • BMI Strategien
  • Öster­reichische Sicherheits­strategie
  • Europäische Strategien
  • Nationale
    Anti-Korruptions­strategie
  • Öster­reichische Jugend­strategie
  • EU-Engagement des BMI
  • Digitale Sicherheit
  • Schutz kritischer Infra­struktur
  • Zivil - militärische Zusammen­arbeit
  • Sicherheits­bericht

Bürger­service

  • Barriere­freiheit
  • Polizei-App
  • Bürger­telefon
  • Call­center
  • Demenz.Aktiv­gemeinde
  • ID Austria
  • Kriminal­prävention
  • Melde­an­ge­le­gen­heiten
  • Meld­estellen
  • Magazin "Öffentliche Sicherheit"
  • Online Diebstahls­anzeige
  • SIAK-Journal
  • Sicherheit bei Reisen (Reise­pass / Personal­ausweis)
  • Sicher zu Hause
  • Termine
  • Vereine

© BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

  • RSS |
  • Kontakt |
  • IMPRESSUM |
  • Datenschutz |
  • Barrierefreiheitserklärung