Wie kann man bei einer Nationalrats-Wahl kandidieren?
Kandidieren heißt, dass eine Gruppe bei der Wahl antritt, um gewählt zu werden.
Wenn eine Gruppe in Österreich bei einer Wahl kandidieren will, braucht sie einen
Wahl-Vorschlag.
Das heißt, die Gruppe muss Personen vorschlagen, die für diese Gruppe gewählt werden möchten.
Die Gruppe muss keine politische Partei sein.
Ein Wahl-Vorschlag muss von Abgeordneten oder von Menschen aus der Bevölkerung unterstützt sein.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Mindestens 3 Abgeordnete des Nationalrats unterschrieben den Wahl-Vorschlag oder
- Menschen aus der österreichischen Bevölkerung unterschreiben Unterstützungs-Erklärungen für die Gruppe.
Auf einer Unterstützungs-Erklärung unterschreiben die Personen, dass sie den Wahl-Vorschlag der Gruppe unterstützen. Dafür gibt es ein eigenes Formular (pdf, 66 KB).
Diese Personen müssen selbst das Wahlrecht haben.
Wie kann man eine Unterstützungs-Erklärung abgeben?
Eine Person, die einen Wahl-Vorschlag unterstützen will, muss
- mit dem Formular persönlich zur Gemeinde gehen, wo sie oder er den Hauptwohnsitz hat,
- dort auf dem Formular unterschreiben, dass sie oder er den Wahlvorschlag unterstützen will und
- einen Lichtbild-Ausweis mitbringen. Das ist zum Beispiel ein Reisepass oder ein Führerschein.
Die Gemeinde bestätigt, dass die Person am Stichtag in der Wähler-Evidenz als wahlberechtigt eingetragen war.
Wie viele Unterstützungs-Erklärungen sind notwendig?
Wenn eine Gruppe in ganz Österreich zur Wahl antreten will, muss sie in jedem Bundesland einen Wahl-Vorschlag einbringen. Sie braucht dann insgesamt 2.600 Unterstützungs-Erklärungen.
Man kann auch nur in einem einzigen Bundesland oder nur in ein paar Bundesländern zur Wahl antreten.
Wie viele Unterstützungs-Erklärungen braucht man für die einzelnen Bundesländer?
Burgenland und Vorarlberg: je 100 Personen.
Kärnten, Salzburg und Tirol: je 200 Personen.
Oberösterreich und Steiermark: je 400 Personen.
Niederösterreich und Wien: je 500 Personen.
Die Personen, die die Unterstützung-Erklärung unterschreiben, müssen im Bundesland des Wahl-Vorschlags ihren Hauptwohnsitz haben.
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Letzte Aktualisierung: 1. August 2024